Tandem 91 als steuerbefreit anerkannt

01. Januar 2007

Kurz vor Jahresende 2006 hat der Kanton Wallis Tandem 91 offiziell als steuerbefreit anerkannt. Ein Jurist des Kantons hat die Vereinsstatuten überprüft und anschliessend diese Anerkennung ausgesprochen. Damit geht einher, dass Tandem 91 als wohltätige Organisation anerkannt ist.

Zugleich bedeutet dies, dass Sie Ihre Spenden an Tandem 91 von den Steuern abziehen können. Tandem 91 wird jeweils im Januar den Spenderinnen und Spendern eine entsprechende Bestätigung per Post zuschicken, diese ist der Steuererklärung beizulegen.

Mitgliederbeiträge jedoch können von Rechts wegen nicht von den Steuern abgezogen werden, da diese nicht als freiwilliger Beitrag anerkannt sind.

Im offiziellen Anerkennungs-Schreiben vom Staat steht unter anderem:

"Der Verein Tandem 91 verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke und wird daher gestützt auf Art. 79 Abs. 1 lit. f StG und Art. 56 lit. g DBG von der Steuerpflicht befreit. Freiwillige Zuwendungen an juristische Personen, die im Hinblick auf öffentliche oder auf ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, können bei natürlichen Personen bis zu 10 % des Reineinkommens in Abzug gebracht werden (Art. 29 Abs. 1 lit. i StG)."